Wer ein Tier aus der Ukraine, die nicht zur europäischen Union gehört, einführt, muss im Normalfall über eine Einfuhrgenehmigung verfügen. So soll vermieden werden, dass Seuchen oder andere Krankheiten mit dem Tier nach Deutschland gelangen. Wenn aber Menschen vor Krieg und Gewalt flüchten, geschieht dies plötzlich und ungeplant. Oft ist weder das Ziel der Flucht bekannt, noch wie lange diese dauern wird.
Eine Einfuhrgenehmigung für die eigenen Haustiere zu beantragen ist dabei verständlicherweise in den seltensten Fällen möglich. Deshalb gelten für die Tiere geflüchteter Menschen Ausnahmeregelungen von den einschlägigen Verordnungen. Regellos ist die Einfuhr dennoch nicht.
„Die Einfuhrgenehmigung muss in diesem Fall nachträglich beim Landesverwaltungsamt beantragt werden.“, erklärt Dr. Verena Mohs, die amtliche Tierärztin der Stadt Dessau-Roßlau.
Um diese zu erhalten, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.
Die eingereisten Tiere müssen über einen ausreichenden Tollwutschutz verfügen und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Zusätzlich muss ein Heimtierausweis vorhanden sein.
Diese Vorschriften gelten in der Ukraine nicht, so dass für die wenigsten Tiere ohne weiteres eine Einfuhrgenehmigung erteilt werden kann.
30 Tage Quarantäne für Haustiere
Die Folge ist, dass die Voraussetzungen nachträglich geschaffen werden müssen.
„Wenn die geflüchteten Menschen mit ihren Tieren in Dessau ankommen, händigen wir Ihnen Formular zur Beantragung der Einfuhrgenehmigung aus. Für die Haustiere beginnt dann eine 30-tägige Quarantäne, während der alle notwendigen Maßnahmen durchgeführt werden.“ führt Dr. Mohs weiter aus. Während der Quarantäne dürfen die Tiere keinen Kontakt zu anderen Haustieren haben.
Zu den weiteren Maßnahmen zählen insbesondere
• eine unverzügliche Impfung gegen Tollwut,
• die Kennzeichnung mit einem Mikrochip
• und das Ausstellen eines Heimtierausweises.
Zum Abschluss der 30 Tage wird ein sogenannter Tollwut-Titer bestimmt. Dieser gibt Aufschluss darüber, ob ein ausreichender Tollwutschutz vorhanden ist.
Ist das der Fall, kann die Quarantäne beendet und die Einfuhrgenehmigung erteilt werden.

Die Lage in Dessau-Roßlau
Heimtiere im Anmeldeverfahren: 21 Tiere (14 Hunde, 7 Katzen)
Durchschnittliche Tierarztkosten pro Tier: 50 – 80 €
Zusätzliche Bedarfe bei Quarantäne: Futter, fehlende Ausstattung (z.B. Leinen, Transportkörbchen)
Kosten müssen von den geflüchteten Tierhaltern übernommen werden. Dies ist oft nicht möglich.
Quarantäne bei Unterbringung in Notunterkunft
Wenn Geflüchtete zunächst für eine begrenzte Zeit in einer Notunterkunft untergebracht werden müssen, ist eine Quarantäne für ihre Haustiere dort naturgemäß nicht machbar.
In Dessau-Roßlau hat die Stadt deshalb ein Netzwerk von Tierpat*innen auf die Beine gestellt, die die Haustiere zunächst bis zum Bezug einer eigenen Wohnung ehrenamtlich aufnehmen. Die Tierpat*innen stehen dabei immer in Kontakt mit den Besitzer*innen der Tiere und versuchen, diesen Besuche der Tiere zu ermöglichen. Auch Fotos werden regelmäßig ausgetauscht.
Ist eine Unterbringung bei Tierpat*innen nicht möglich, gibt es auch einige wenige Quarantäneplätze im Tierheim Dessau. Die dortige Unterbringung der Tiere wird aber nach Möglichkeit vermieden.
Kosten müssen von Tierhalter*innen übernommen werden
Tierärztliche Untersuchungen schlagen schnell mit 50-80 € pro Tier zu Buche. Dazu kommen Futter- und Unterbringungskosten sowie fehlende Ausstattung während der Quarantäne.
Das Geld dafür können Geflüchtete oft nicht aufbringen. Dr. Mohs ist froh darüber, dass in diesen Fällen in Dessau-Roßlau viele Tierärzte, Labore und Privatpersonen einspringen.
„Die ukrainischen Tierbesitzer erhalten zum einen Unterstützung in Form der Tierpatenschaften, sodass sie beruhigt sein können, dass sich ihre Tiere in guten Händen befinden und rundum umsorgt werden. Dabei werden zum Teil auch Tierarztbesuche übernommen, fehlende Ausstattungen wie Leinen, Transportkörbchen o.ä. eigens für die Heimtiere angeschafft und anschließend mitgegeben. Aber auch einige Tierarztpraxen in Dessau-Roßlau haben so manche notwendigen Impfungen und Erstmaßnahmen der Tiere übernommen. Zudem bieten einige Labore derzeit kostenlose Tollwut-Titer-Untersuchungen für aus der Ukraine eingereiste Heimtiere an.“, erklärt sie.
Die hohe Anzahl an Tieren, für die eine Einfuhrgenehmigung benötigt wird, lässt die hilfsbereiten Menschen langsam an ihre Grenzen stoßen. Insbesondere die finanziellen Mittel werden immer knapper.
Wenn Sie helfen möchten, freuen wir uns sehr über eine Spende.
Sie können dazu unser unten angezeigtes Spendenkonto nutzen. Wir leiten alle eingehenden Spenden zu 100 % weiter und bedanken uns bereits jetzt für jede Unterstützung.
Spendenkonto für Tiere geflüchteter Ukrainer*innen
Empfänger: DRK Kreisverband Dessau e.V.
IBAN: DE39 8005 3572 0115 0301 82
BIC: NOLADE21DES
Verwendungszweck: Flüchtlingshilfe vor Ort / Tierhilfe
Eingegangene Spenden, die nicht mehr zur Deckung von Kosten für ukrainische Haustiere benötigt werden, stellen wir dem Tierheim Dessau zur Verfügung. Spenden werden zu 100% weitergeleitet.